Klassenzimmer machen krank, Vortrag von Dagmar von Lojewski-Pascke
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Nahrung und Genetik, Vortrag von Eckart Schnakenberg
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Kinderhirn in Not, Vortrag von Wolfgang Krug
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Lern- und Verhaltensstörungen bei Schülern, Vortrag von Wolfgang Krug
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Umwelt, Macht und Medizin, Buch von Anita Fabig und Kathtin Otte
zur Würdigung des Lebenswerks von Karl-Rainer-Fabig
Verlag Winfried Jenior, ISBN: 978-3-934377-24-0.

Keine Unkrautvernichter auf versiegelte Flächen ausbringen
Verstoß gegen Pflanzenschutzgesetz - Bußgeld droht


(aid) - Unkräuter auf Gehwegen, gepflasterten Hofflächen oder
Garagenzufahrten sind unschön. Deshalb greifen viele Hausbesitzer
gerne zu chemischen Pflanzenschutzmitteln und
Unkrautvernichtungsmitteln. Aber, was Viele nicht wissen: Der Einsatz
solcher Mittel auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten
usw. ist strikt verboten. Darauf weist das Pflanzenschutzamt der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin. Gemäß Pflanzenschutzgesetz
dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf Freiflächen angewandt werden, die
land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Dazu
gehören keine Gehwege oder gepflasterten Flächen. Auch frei im Handel
verkäufliche Mittel, die als umweltfreundlich oder biologisch
abbaubar bezeichnet werden, dürfen nicht eingesetzt werden. Durch
Abschwemmung können diese Mittel leicht in Oberflächengewässer oder
ins Grundwasser gelangen und somit die Umwelt teils erheblich
belasten. Gemäß Pflanzenschutzgesetz drohen bei Missachtung dieses
Verbots Geldbußen bis zu 50 000 Euro. Da ist es zwar vielleicht
zeitaufwändiger, das Unkraut mechanisch zu entfernen, aber allemal
billiger.
 

9. Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen
Die englischsprachige, kostenlos nutzbare Datenbank zu internationalen Grenzwerten für chemische Substanzen beim BG-Institut für Arbeitsschutz (BGIA) wurde beträchtlich erweitert: Unter http://www.hvbg.de/code.php?link=1976250 findet der Nutzer inzwischen Arbeitsplatzgrenzwerte für mehr als 1200 Substanzen aus zehn europäischen Staaten, der EU, den USA sowie Kanada (Quebec). Neu hinzugekommen sind die faserförmigen Stoffe wie Asbest oder Mineralwollen. Arbeitsplatzgrenzwerte anderer Länder können wichtige Hinweise auf die Gefährlichkeit von Chemikalien liefern, vor allem wenn kein nationaler Luftgrenzwert für einen Stoff existiert.