Wissen A-Z

AG Innenraumschadstoffe und Gesundheit
im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.)
http://www.igumed.de/images/6-08_l-p.pdf

Chronische Inflammationsprozesse, induziert durch Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel
Vortrag von Dr. Frank Bartram, Weissenburg
http://www.igumed.de/images/6-08_bart.pdf

Kinderhirn in Not
Vortrag von Wolfgang Krug
http://www.dugi-ev.de/KrugWolfgang-KinderhirnInNot.pdf

Klassenzimmer machen krank
Vortrag von Dagmar von Lojewski-Paschke
AG Innenraumschadstoffe und Gesundheit im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.)
http://www.igumed.de/images/6-08_l-p.pdf

Lern- und Verhaltensstörungen bei Schülern
Vortrag von Wolfgang Krug
http://www.igumed.de/images/6-08_bart.pdf

Nahrung und Genetik
Vortrag von Eckart Schnakenberg
Institut für Pharmakogenetik und Genetische Disposition
http://www.igumed.de/images/6-08_sch.pdf

Schadstoffinduzierte Krankheiten (SIKs)
Vortrag von Ingrid Scherrmann
http://www.safer-world.org/d/Scherrmann/skript/SIKs.pdf

Umwelt, Macht und Medizin
Buch von Anita Fabig und Kathrin Otte zur Würdigung des Lebenswerks von Karl-Rainer-Fabig
Verlag Winfried Jenior, ISBN: 978-3-934377-24-0.

Zahnwerkstoffe als Krankheitsauslöser
Vortrag von Zahnarzt Peter Bornhofen
Guntherstr. 1, 64579 Gernsheim, Info@praxisbornhofen.de
http://www.igumed.de/images/6-08_bor.pdf


F Ü R   S I E   G E L E S E N : 

Keine Unkrautvernichter auf versiegelte Flächen ausbringen
Verstoß gegen Pflanzenschutzgesetz - Bußgeld droht


(aid) - Unkräuter auf Gehwegen, gepflasterten Hofflächen oder Garagenzufahrten sind unschön. Deshalb greifen viele Hausbesitzer
gerne zu chemischen Pflanzenschutzmitteln und Unkrautvernichtungsmitteln.
Aber, was Viele nicht wissen: Der Einsatz solcher Mittel auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten usw. ist strikt verboten. Darauf weist das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin.

Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf Freiflächen angewandt werden, die land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Dazu gehören keine Gehwege oder gepflasterten Flächen. Auch frei im Handel verkäufliche Mittel, die als umweltfreundlich oder biologisch abbaubar bezeichnet werden, dürfen nicht eingesetzt werden.
Durch Abschwemmung können diese Mittel leicht in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser gelangen und somit die Umwelt teils erheblich belasten.

Gemäß Pflanzenschutzgesetz drohen bei Missachtung dieses Verbots Geldbußen bis zu 50 000 Euro. Da ist es zwar vielleicht zeitaufwändiger, das Unkraut mechanisch zu entfernen, aber allemal billiger.


9. Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen
Die englischsprachige, kostenlos nutzbare Datenbank zu internationalen Grenzwerten für chemische Substanzen beim BG-Institut für Arbeitsschutz (BGIA) wurde beträchtlich erweitert: Unter http://www.hvbg.de/code.php?link=1976250 findet der Nutzer inzwischen Arbeitsplatzgrenzwerte für mehr als 1200 Substanzen aus zehn europäischen Staaten, der EU, den USA sowie Kanada (Quebec). Neu hinzugekommen sind die faserförmigen Stoffe wie Asbest oder Mineralwollen. Arbeitsplatzgrenzwerte anderer Länder können wichtige Hinweise auf die Gefährlichkeit von Chemikalien liefern, vor allem wenn kein nationaler Luftgrenzwert für einen Stoff existiert.